Mittwoch, 25. Januar 2017

Neue Umweltplakette auch für ausländische Zweiräder in Frankreich

In Frankreich sind zum 01.07.2016 Umweltzonen und die Crit’Air Vignette eingeführt worden. Ähnlich wie in Deutschland, bedeutet dies Fahrverbote in bestimmten Umweltzonen für ältere Fahrzeuge ohne entsprechende Euro-Norm.

Diese Regelung gilt, wie bei den deutschen Plaketten, auch für ausländische Fahrzeuge. Während in Deutschland Zweiräder ausgenommen sind, gilt die französische Regelung auch für Zwei- und Dreiräder. Ob es aber eine Übergangsfrist für ausländische Fahrzeuge gibt, war noch nicht zu erfahren. Wer mit seinem Roller oder Motorrad nach Frankreich fahren will, kann aber schon jetzt die Plakette gegen eine Gebühr von 26,50 Euro im Internet bestellen.

Die Plakette ist auf der Internetseite von Crit'Air (ca. 26,50€) zu bekommen, dort gibt es auch die neusten Informationen dazu auf deutsch: 

https://www.crit-air.fr/de.html

Deutlich günstiger (4,80 €) gibt es die Plakette auf der Seite des französischen Verkehrsministeriums, allerdings ist die Seite nur in französisch und englisch: 

https://www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu

Auf dieser Webseite heißt es dazu: "Die in Frankreich zum 01.07.2016 neue eingeführte Crit’Air Vignette soll in 6 Kategorien alte, Umwelt verschmutzende Fahrzeuge von den neuen und umweltfreundlichen Fahrzeugen unterscheiden. Das Ziel ist dabei, dass in absehbarer Zeit nach und nach die schlechteren Crit’Air Kategorien nicht mehr in die Umweltzonen einfahren dürfen. 


Mit der Einführung der Crit’Air Vignette werden in Frankreich gleichzeitig sogenannte Umweltzonen mit eingeschränktem Verkehr "Zones à Circulation Restreinte /ZCR" aber auch Luftschutzzonen (wie z. B. in Grenoble) eingerichtet.  Nur die mit einer Crit’Air Vignette ausgestatteten Fahrzeuge dürfen in diese ZCR Zonen einfahren. 

Die neue französische Crit’Air Vignette ist seit dem 1. Juli 2016 zuerst in Paris und dann zum 01. November im Großraum Grenoble eingeführt worden.
Die Umweltzone Paris gilt für die gesamte französische Hauptstadt, deren Stadtgebiet mit der Fläche innerhalb des Autobahnrings „Boulevard périphérique“ definiert wird. Keine ZCR-Zone ist der Bois de Boulogne und der Bois de Vincennes, die ansonsten beide dem Stadtgebiet zugerechnet werden. 

Bereits seit Juli 2015 dürfen alte LKW und Busse und seit dem 01.07.2016 auch alte PKW nicht mehr in der Umweltzone Paris fahren.

Im Großraum Grenoble / Lyon ist die Lage etwas anders, da dort die zum 01.11.2016 / 12.12.2016 eingeführte Luftschutzzone etwas andere Regeln hat."

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